Lebensmittelrechtliche Prüfungen

Bestimmung Schwermetalle nach der Verpackungsverordnung / EU Richtlinie 94/62/EG

Schwermetall Chrom

Nach der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle darf die Konzentration an Schwermetallen Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI)- Verbindungen den Maximalwert von 100 ppm nicht überschreiten. Die Spielzeugnorm EN71 Teil 3 und die CONEG-Vorgaben sehen ebenfalls einen Maximalwert an den obengenannten Schwermetallen von 100 ppm vor. Informationen bzw. Dowmloadmöglichkeiten der Richtlinie 94/62/EG und Ergänzungen …

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