Bestimmung Schwermetalle nach der Verpackungsverordnung / EU Richtlinie 94/62/EG
Nach der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle darf die Konzentration an Schwermetallen Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI)- Verbindungen den Maximalwert von 100 ppm nicht überschreiten. Die Spielzeugnorm EN71 Teil 3 und die CONEG-Vorgaben sehen ebenfalls einen Maximalwert an den obengenannten Schwermetallen von 100 ppm vor.
Informationen bzw. Dowmloadmöglichkeiten der Richtlinie 94/62/EG und Ergänzungen finden Sie auf der Seite der EU-Gesetzgebung.
Gehen Sie daher auf Nummer sicher und verlassen Sie sich nicht unbedingt auf die Ablage von Datenblätter. Datenblätter sind nicht rechtsverbindlich !!!
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und bieten die notwendigen Prüfungen an.
Unser Programm umfaßt die Prüfung der vier Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom (VI), Quecksilber in einem Paket oder die Übersichtsanalyse der Schwermetalle: Quecksilber, Cadmium, Thallium, Kupfer, Nickel, Chrom (gesamt), Blei, Antimon, Zink, Zinn, Cobalt, Arsen, Chrom (VI) ebenfalls für einen günstigen Paketpreis.
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