Bestimmung Schwermetalle nach der Verpackungsverordnung / EU Richtlinie 94/62/EG
Nach der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle darf die Konzentration an Schwermetallen Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI)- Verbindungen den Maximalwert von 100 ppm nicht überschreiten. Die Spielzeugnorm EN71 Teil 3 und die CONEG-Vorgaben sehen ebenfalls einen Maximalwert...