Blasfolienextrusion PE

GKV Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen Folien

Die GKV Prüf- und Bewertungsklausel ausgestellt von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. setzt Vorgaben für den Handle mit PE Folien.

Sie ist unterteilt in folgende Bereiche:
Blatt 1: Dicke und Flächengewicht
Blatt 2: Höchstzulässige Breiten-/Längenabweichungen (Toleranzen) für Schlauch, Halbschlauch, Flachfolie und Seitenfaltenschlauch (auf Rolle) und
Blatt 3: Maßangaben und Bezeichnungen von Beuteln und Säcken.

„Für Fertigverpackungen gelten die Vorschriften der Fertigverpackungsverordnung und gegebenenfalls europäische Normen, die im Fall der Kollision der Klause vorgehen.“

In unserem Prüflabor für Kunststofffolien und Verpackungen können wir natürlich die Kriterien, die in der GKV Klausel aufgeführt sind, anwenden.

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